HANDWERKSTATT

Informationen für Unternehmen und Handwerker

_dsc6440

Ziel

Die HANDWERKSTATT ist eine Maßnahme zur Beruflichen Orientierung mit dem Schwerpunkt auf handwerkliche Tätigkeiten. Ziel ist es, Schülern die Möglichkeit zu geben, sich praktisch auszuprobieren und sich so über die eigenen Zukunftspläne bewusst Gedanken zu machen. Sie als ehrenamtliche Helfer leiten die Jugendlichen bei der praktischen Projektarbeit an und ermöglichen ihnen ihr handwerkliches Talent zu entdecken.

img_6722

Zielgruppe

Für die technische Anleitung der Schülerinnen und Schühler können sich ausgelernte Fachkräfte und Auszubildende von Handwerksbetrieben und Unternehmen im Technikbereich bewerben.

img_0157

HANDWERKSTATT

Der Fokus der HANDWERKSTATT liegt auf der Bearbeitung von handwerklichen Projekten. Die Schülergruppe bearbeitet unter Anleitung von Profis im Handwerk gemeinnützige Baustellen. Das Arbeiten im Team steht im Fokus und gemeinsame Reflexionsrunden unterstützen die Jugendlichen bei Überlegungen für die eigene Berufswahl.

img_0148

Vorteile

  • Die HANDWERKSTATT bietet Unternehmen die Möglichkeit, sich ehrenamtlich zu engagieren und ihrer sozialer Verantwortung nachzukommen.
  • Die Unternehmen können langfristige Bildungspartnerschaften mit Schulen eingehen und Kontakte zu talentierten Schülerinnen und Schüler knüpfen.
  • Die Auszubildende machen durch die Teilnahme an der HANDWERKSTATT neue Erfahrungen und vermitteln Gleichaltigen ihr bereits erlerntes Wissen. Dadurch reflektieren die Auszubildenden die praktischen Inhalte Ihrer Ausbildung und übernehmen Verantwortung.
money_2696219_1920

Finanzierung

Eine Durchführung der HANDWERKSTATT wird von der Stiftung Würth zusammen mit den ehrenamtlichen Helfern finanziert.

Die Stiftung Würth übernimmt folgende Leistungen:

  • Haftpflicht- und Unfallversicherung
  • Produkte der Firma Würth

Unternehmen kommen für folgende Kosten ihrer Arbeitnehmer auf:

  • Übernachtung
  • An- und Abreise
  • Verpflegung
gettyimages_1

Voraussetzungen

  • Die Erlaubnis und Freistellung durch den Arbeitgeber ist erforderlich.
  • Bei Auszubildenden unter 18 Jahren ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten zwingend notwendig.
  • Es ist eine Freistellung von der Berufsschule nötig, falls Auszubildende in diesem Zeitraum Schule haben.
  • Freude und Geduld beim Vermitteln und Erklären von handwerklichen Zusamenhängen.
  • Körperliche Fitness und Belastbarkeit, z. B. durch mehrstündige Wanderungen.